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Prof. Dr. Wulf Eckart Voß
Herzlich Willkommen auf der Homepage von Prof. Voß,
Universitätsprofessor i. R. für Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht
Zur Person
Prof. Dr. Wulf Eckart Voß, geb. 1945, war Professor für Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht. Prof. Dr. Voß hat in Göttingen studiert und wurde mit einer Arbeit zum Verhältnis von "Recht und Rhetorik in den Kaisergesetzen der Spätantike" promoviert. Während der Zeit seiner Promotion war er in Göttingen am dortigen Institut für Römisches und Gemeines Recht als wissenschaftlicher Assistent tätig. Nach Beendigung der Referendarzeit ging er für drei Jahre nach Schleswig- Holstein in den Richterdienst. Nach einer Beurlaubung zum Zwecke der Habilitation erlangte er 1988 an der Universität Göttingen aufgrund seiner Schrift über "Die nichtrechtsfähige Körperschaft. Zur Dogmengeschichte des nichtrechtsfähigen Vereins" die venia legendi für Bürgerliches Recht, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit und Römisches Recht.
1989 erhielt er einen Ruf auf eine Fiebiger- Professur an der Universität Osnabrück und alsbald einen Ruf an die Universität Marburg, den er zugunsten eines Rufs auf die in Osnabrück neu eingerichtete Professur für Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht ablehnte. Seitdem war er in Osnabrück tätig.
Prof. Dr. Voß war Vorstandsmitglied des Instituts für Kulturgeschichte der Frühen Neuzeit an der Universität Osnabrück (IKFN).
Forschungsschwerpunkte
- Römisches Recht in der Antike
- Rezeptionsgeschichte
- Universitätsgeschichte
- Korporationsrecht
- neuere Rechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts
- Kautelarjurisprudenz
Projekte
- Sammlung römischer Vertragsurkunden, verstreuter Klauseln im Corpus Iuris
- Der Beitrag Bolognas zur Neuordnung der politischen Kräfteverhältnisse im Hochmittelalter
- Dogmengeschichte des Korporationsrechts
- Vertragsgestaltung der Gegenwart